Das Beratungsangebot richtet sich auch an hörgeschädigte Menschen. Bei Bedarf und sofern gewünscht können Gebärdendolmetscher/Gebärdendolmetscherinnen hinzugezogen werden.
Für die Hinzuziehung und Inanspruchnahme eines Gebärdendolmetschers/einer Gebärdendolmetscherin fallen gesonderte Kosten an. Alternativ können ratsuchende hörgeschädigte Menschen nach Absprache einen selbstorganisierten bzw. finanzierten Gebärdendolmetscher/ eine Gebärdendolmetscherin mitbringen.
Honorar: 100 Euro zzgl. MWSt pro Stunde (60 Minuten)